Am Freitag, den 20.05.2022, findet um 20 Uhr im Bindhof in Neuhausen die Delegiertenversammlung des TV 1893 Neuhausen e.V. statt.

Tagesordnung: Begrüßung, Grußworte, Präventions- und Schutzkonzept, Berichte des Vorstandes, des Finanzvorstandes und der Kassenprüfer, Erhöhung des Beitragsrückflusses, Entlastungen, Neuwahlen und Verschiedenes. Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen, stimmberechtigt sind jedoch nur die Delegierten.

Anträge sind bis zum 12.05.2022 an die Vorsitzende, Stefanie Rohacz, zu stellen.

Die Corona-Verordnung Sport wurde am 3. April 2022 aufgehoben. Die Beschränkungen für den Sport gelten nun nicht mehr.

Für den Sportbetrieb wird generell empfohlen:

  • die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen,
  • eine ausreichende Hygiene,
  • das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen
  • das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen

Liebe Mitglieder,

die Beiträge werden in KW 8 von den uns bekannten Konten eingezogen. Die Jahresbeiträge bleiben wie seit längerer Zeit unverändert.

 

Bleiben Sie gesund!

Liebe Mitglieder, liebe Kinder, liebe Sportler,

mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, Mittwoch 23. Februar 2022, in Kraft.

Des Weiteren wurde die Corona-Verordnung Sport zum 23. Februar 2022 geändert.

Wir befinden uns seit heute in der Warnstufe.

Damit verbunden gibt es für den Sportbereich folgende Erleichterungen:

  • Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen sowie bei Sportveranstaltungen gilt die 3G-Zutrittsregelung.

(Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen weiterhin keinen Nachweis solange sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen) 

  • Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine maximale Auslastung von 60 % der zugelassenen Kapazität möglich (absolute Personenobergrenze: 6000 Besucher*innen). Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75 % der zugelassenen Kapazität (absolute Personenobergrenze: 25.000 Besucher*innen).

Wir wünschen Allen weiterhin viel Spaß beim sporteln.

 

Die Corona-Beschränkungen wurden erneut angepasst und die zuletzt außer Kraft gesetzte Stufenregelung wieder aktiviert. Wir befinden uns damit in Baden-Württemberg nun wieder in der Alarmstufe (I).

Für den Sportbetrieb in der Halle bedeutet das zumindest eine geringfügige Lockerung: es gilt wieder nur 2G und nicht mehr 2G+.

Das heißt also, dass zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Status kein Test- oder Booster-Nachweis mehr erforderlich ist.

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