Sportbeginn nach den Sommerferien

Liebe Mitglieder, liebe Eltern und liebe Kinder,

für den Sportbeginn nach den Sommerferien möchten wir darauf hinweisen, dass es lt. aktueller Corona VO Sport eine Teilnahme am Sportbetrieb nur als geimpft, genesen oder getestet möglich ist. Dies gilt nicht für die Nutzung von Sportstätten und Sportanlagen im Freien.

Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder, benötigen keinen Testnachweis. Schülerinnen und Schüler werden als getestete Personen angesehen... hier reicht einmalig das Vorzeigen eines Schülerausweises oder ein sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule.

Wir werden wieder informieren, sobald uns die neue Regelungen mitgeteilt wurden.

 

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