Aktuelle Information zur Corona- Situation

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es eine neue Corona-Verordnung der Sportstätten vom 22.05.2020 gibt, die besagt, dass ab 2. Juni auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich ist. 

Hier die wichtigsten Auflagen in Kurzfassung:

 - Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen Personen muss eingehalten werden.

 - Ein Training, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich ist, ist untersagt.

NEUE Auflagen sind:

 - hochintensive Ausdauerbelastungen sind in geschlossenen Räumen untersagt.

 - Trainingseinheiten mit Raumwegen dürfen maximal mit 10 Personen erfolgen. Pro Person müssen mindestens 40 qm zur Verfügung stehen.

 - Trainingseinheiten mit Beibehaltung des individuellen Standorts (Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten) müssen pro Person mindestens 10 qm zur Verfügung stehen.

Die bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sowie die Dokumentationspflicht der Teilnehmer bleiben erhalten.

Die Stadt Metzingen öffnet Ihre Sporthallen während der Pfingstferien nur für Sportlerinnen und Sportler der Mannschaft mit Wettkampf und Punktespielen.

Wie nun ein geregelter Beginn des Sportbetriebes unter den in der Verordnung beschriebenen Auflagen für die Abteilungen Turnen, Freizeitsport, Tischtennis und Handball des TV 1893 Neuhausen e. V. nach den Pfingstferien möglich ist, muss mit den Abteilungsleitern und Trainern abgesprochen werden und bedingt vorab der Genehmigung der Stadt Metzingen. 

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