Sportbeginn nach den Sommerferien

Liebe Mitglieder, liebe Eltern und liebe Kinder,

für den Sportbeginn nach den Sommerferien möchten wir darauf hinweisen, dass es lt. aktueller Corona VO Sport eine Teilnahme am Sportbetrieb nur als geimpft, genesen oder getestet möglich ist. Dies gilt nicht für die Nutzung von Sportstätten und Sportanlagen im Freien.

Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder, benötigen keinen Testnachweis. Schülerinnen und Schüler werden als getestete Personen angesehen... hier reicht einmalig das Vorzeigen eines Schülerausweises oder ein sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule.

Für das Eltern-Kind-Turnen bedeutet das, dass in der Halle die Kinder unter 6 Jahren keinen negativen Coronatest benötigen. Die Eltern müssen einen tagesaktuellen negativen Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass es nach den Sommerferien eine neue Corona VO Sport geben wird und sich daher die Vorgaben wieder ändern könnten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir vorerst keine weiteren Mitteilungen hierzu machen können. Wir werden informieren, sobald uns die Regelungen mitgeteilt wurden.

 

 

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