aktuelle Information zum Sportbetrieb

Für den Sport gelten seit 27. November folgende Regelungen in der aktuellen Alarmstufe II:

  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
  • Im Freien gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
  • Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Nicht-immunisierte SchülerInnen erhalten gegen Vorlage ihres Schülernachweise bzw. eines geeigneten Dokuments Zugang.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Bleiben Sie bitte alle gesund!

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