Corona VO gültig ab 23.02.2022

Liebe Mitglieder, liebe Kinder, liebe Sportler,

mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, Mittwoch 23. Februar 2022, in Kraft.

Des Weiteren wurde die Corona-Verordnung Sport zum 23. Februar 2022 geändert.

Wir befinden uns seit heute in der Warnstufe.

Damit verbunden gibt es für den Sportbereich folgende Erleichterungen:

  • Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen sowie bei Sportveranstaltungen gilt die 3G-Zutrittsregelung.

(Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen weiterhin keinen Nachweis solange sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen) 

  • Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine maximale Auslastung von 60 % der zugelassenen Kapazität möglich (absolute Personenobergrenze: 6000 Besucher*innen). Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75 % der zugelassenen Kapazität (absolute Personenobergrenze: 25.000 Besucher*innen).

Wir wünschen Allen weiterhin viel Spaß beim sporteln.

 

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