Inkrafttreten des Beschlusses vom 07.02.2020

Liebe Kursteilnehmer*innen,

um als Abteilung Freizeitsport des TVN kostendeckend zu arbeiten, wurde bei unserer Abteilungsversammlung am 07.02.2020 eine neue Regelung eingeführt: 

Von den gebührenfreien Kursen der Freizeitsportabteilung können pro Semester zwei Kurse ohne zusätzliche Kosten besucht werden. Ab dem 3. Kurs fällt pro Semester (d.h. pro Halbjahr) und pro Kurs eine Teilnahmegebühr von 15 € an. 

Dieser Beschluss wurde durch die Mitglieder einstimmig beschlossen und galt mit dem Beginn des Frühjahr-Sommer- Semesters 2020.

Da jedoch durch die dann eingetretene Corona Pandemie der Sportbetrieb eingestellt wurde und es danach noch Unterbrechungen gab, wurde diese Regelung ausgesetzt.

Seit diesem Jahr ist nun wieder ein uneingeschränkter Sportbetrieb möglich und die am 07.02.2020 getroffene Regelung wird in Kraft gesetzt.

Die Gebühr wird erst nach Beendigung des Semesters (Ende Juli und Ende Februar) und nach Prüfung der Teilnehmerlisten fällig, wenn Sie unter diese Regelung fallen, werden Sie hierzu nochmal gesondert angeschrieben. 

 

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