Liebe Mitglieder, liebe Kinder, liebe Sportler,
mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, Mittwoch 23. Februar 2022, in Kraft.
Des Weiteren wurde die Corona-Verordnung Sport zum 23. Februar 2022 geändert.
Wir befinden uns seit heute in der Warnstufe.
Damit verbunden gibt es für den Sportbereich folgende Erleichterungen:
- Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen sowie bei Sportveranstaltungen gilt die 3G-Zutrittsregelung.
(Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen weiterhin keinen Nachweis solange sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen)
- Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine maximale Auslastung von 60 % der zugelassenen Kapazität möglich (absolute Personenobergrenze: 6000 Besucher*innen). Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75 % der zugelassenen Kapazität (absolute Personenobergrenze: 25.000 Besucher*innen).
Wir wünschen Allen weiterhin viel Spaß beim sporteln.