Die Corona-Verordnung Sport wurde am 3. April 2022 aufgehoben. Die Beschränkungen für den Sport gelten nun nicht mehr.

Für den Sportbetrieb wird generell empfohlen:

  • die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen,
  • eine ausreichende Hygiene,
  • das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen
  • das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen

Liebe Mitglieder,

die Beiträge werden in KW 8 von den uns bekannten Konten eingezogen. Die Jahresbeiträge bleiben wie seit längerer Zeit unverändert.

 

Bleiben Sie gesund!

Liebe Mitglieder, liebe Kinder, liebe Sportler,

mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, Mittwoch 23. Februar 2022, in Kraft.

Des Weiteren wurde die Corona-Verordnung Sport zum 23. Februar 2022 geändert.

Wir befinden uns seit heute in der Warnstufe.

Damit verbunden gibt es für den Sportbereich folgende Erleichterungen:

  • Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen sowie bei Sportveranstaltungen gilt die 3G-Zutrittsregelung.

(Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen weiterhin keinen Nachweis solange sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen) 

  • Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine maximale Auslastung von 60 % der zugelassenen Kapazität möglich (absolute Personenobergrenze: 6000 Besucher*innen). Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75 % der zugelassenen Kapazität (absolute Personenobergrenze: 25.000 Besucher*innen).

Wir wünschen Allen weiterhin viel Spaß beim sporteln.

 

Die Corona-Beschränkungen wurden erneut angepasst und die zuletzt außer Kraft gesetzte Stufenregelung wieder aktiviert. Wir befinden uns damit in Baden-Württemberg nun wieder in der Alarmstufe (I).

Für den Sportbetrieb in der Halle bedeutet das zumindest eine geringfügige Lockerung: es gilt wieder nur 2G und nicht mehr 2G+.

Das heißt also, dass zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Status kein Test- oder Booster-Nachweis mehr erforderlich ist.

Liebe Mitglieder, liebe Eltern und liebe Kinder,

Der Sport beim TVN geht normal weiter. Es gilt die 2G + Regelung!

Auch der Kinder und Jugendsport findet wie bisher statt, da die Kinder in der Schule getestet werden.

 

Hier die Ausnahmen von der Testpflicht:

- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht befreit.

- Wenn bei den Geimpften seit der letzten Impfung mehr als 3 Monate vergangen sind, ist ein Testnachweis erforderlich.

- Ebenso bei den Genesenenwenn die Infektion nachweislich länger als 3 Monate zurückliegt, ist auch hier ein tagesaktueller negativer Coronatest erforderlich.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle melden.

Bleiben Sie gesund und haben Sie weiterhin viel Spaß beim Sport.

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