Für den Sport gelten seit 27. November folgende Regelungen in der aktuellen Alarmstufe II:

  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
  • Im Freien gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
  • Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Nicht-immunisierte SchülerInnen erhalten gegen Vorlage ihres Schülernachweise bzw. eines geeigneten Dokuments Zugang.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Bleiben Sie bitte alle gesund!

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Großeltern und Freunde des TVN,

aufgrund der aktuellen pandemischen Lage muss die diesjährige Kinderweihnachtsfeier des TV 1893 Neuhausen e.V., die traditionell am zweiten Advent stattfindet, leider entfallen.

Im Sinne der Gesundheit aller wird auf eine große gemeinsame Feier aller Abteilungen verzichtet. Stattdessen feiern die Kinder in den einzelnen Gruppen jeweils eine eigene Weihnachtsfeier, wobei natürlich auch dort auf jedes Kind eine Überraschung wartet. Nähere Informationen zum Ablauf und Zeitpunkt der Feiern geben die Übungsleiter*innen zeitnah in den Trainingsstunden bekannt.

Liebe Mitglieder, liebe Eltern und liebe Kinder,

für den Sportbeginn nach den Sommerferien möchten wir darauf hinweisen, dass es lt. aktueller Corona VO Sport eine Teilnahme am Sportbetrieb nur als geimpft, genesen oder getestet möglich ist. Dies gilt nicht für die Nutzung von Sportstätten und Sportanlagen im Freien.

Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder, benötigen keinen Testnachweis. Schülerinnen und Schüler werden als getestete Personen angesehen... hier reicht einmalig das Vorzeigen eines Schülerausweises oder ein sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule.

Für das Eltern-Kind-Turnen bedeutet das, dass in der Halle die Kinder unter 6 Jahren keinen negativen Coronatest benötigen. Die Eltern müssen einen tagesaktuellen negativen Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass es nach den Sommerferien eine neue Corona VO Sport geben wird und sich daher die Vorgaben wieder ändern könnten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir vorerst keine weiteren Mitteilungen hierzu machen können. Wir werden informieren, sobald uns die Regelungen mitgeteilt wurden.

 

 

Die Vereinsgeschäftsstelle des TVN ist vom 02.08.2021 bis 20.08.2021 geschlossen.

Vom 23.08.2021 bis 10.09.2021 ist die Geschäftsstelle montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet.

Ab dem 13.09.2021 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

Wir wünschen allen Mitgliedern, Kindern und Eltern schöne Sommerferien und bleiben Sie gesund!

Seit Montag, den 28.06.2021 ist die neue CoronaVO in Kraft getreten.

Somit gibt es ab 28.06.2021 sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen folgende Lockerungen im Freizeit-und Amateursportbereich:

 

  • Personenbeschränkung entfällt
  • Nachweispflicht für Geimpfte und Genesene entfällt
  • Testpflicht entfällt

 

Die AHA-Regeln müssen weiterhin eingehalten werden.

Diese Regelungen gelten bis zu einer Inzidenz von 35. Sollte sich an der Rechtslage etwas ändern, werden wir Sie informieren.

Bitte informieren Sie sich unter den News der jeweiligen Abteilungsseiten, welche Kurse und Trainings wieder stattfinden. Gerne können Sie uns auch anrufen, unter 07123/42294.

Sportliche Grüße

vom TVN

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